Energieaudit gemäß §9 des EEffG
iwConsult wurde in das Register für Energiedienstleister aufgenommen und ist nun zur Durchführung von Energieaudits gemäß §9 des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) für den Bereich Prozesse berechtigt.
Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) verpflichtet große Unternehmen ab 01.01.2015 zur Durchführung von Energieaudits oder zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Die Durchführung dieser verpflichtenden Energieaudits sowie eine Anrechnung von freiwilligen Audits als Effizienzmaßnahme darf nur von Experten, die nach § 17 EEffG qualifiziert sind, erfolgen. Diese qualifizierten Experten werden im Register für Energiedienstleister als Energieauditoren geführt.
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